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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Hochaktuell ist zur Zeit das Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, insbesondere auch bei Dar­lehensverträgen. Eine fehlerhafte Belehrung führt dazu, daß die Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginnt und die Vertragserklärungen daher noch jahrelang, unter Umständen sogar noch nach vollständiger Abwicklung des Vertrags widerrufen werden können. Ist der – späte – Widerruf erfolgreich, verwandelt sich der Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis. In der Folge müssen die gegenseitig empfangenen Leistungen zuzüglich evtl. gezogener Nutzungen wie zum Beispiel Zinsen jeweils dem anderen Vertragspartner zurückgereicht werden.

Da der Gesetzgeber  seit 2002 insgesamt acht verschiedene Muster verabschiedet hat, muß ein genauer Abgleich zwischen dem jeweils geltenden gesetzlich vorgesehenen Muster und der tatsächlich erteilten Belehrung stattfinden und darüber hinaus geprüft werden, ob evtl. Ab­weichungen zur Unwirksamkeit der Belehrung führen oder nicht.

Die Muster können Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums einsehen:

www.bmjv.de/DE/Themen/MarktundRecht/Musterbelehrungen/musterbelehrungen_node.html

Gerne können Sie sich auch zu diesem Themenbereich von mir beraten lassen.