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Kündigungsrecht der Bausparkassen

Nach wie vor umstritten ist, ob den Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife den Bausparvertrag kündigen können, wenn der Bausparer das Darlehen nicht in Anspruch genommen hat. Derzeit wird dies überwiegend von den Instanzgerichten bejaht.

Allerdings hat erst kürzlich sowohl das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.3.2016 (Aktenzeichen 9 U 171/15) als auch das AG Frankfurt am Main mit Urteil vom 8.4.2016 ein Kündigungsrecht der Bausparkasse verneint. Erfreulicherweise hat das OLG Stuttgart die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so daß diese Frage möglicherweise noch in diesem Jahr höchstrichterlich entschieden wird.

Download Urteil vom 08.04.2016